Neues Jagdgesetz für BW
In Deutschland ist der größte Teil des Jagdrechts im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder (Landesjagdgesetze) geregelt
Die Landesregierung Baden-Württemberg plant ein neues Jagdgesetz. Bei der geplanten Novelle ist ein zentraler Punkt, welche Tierarten durch das Jagdgesetz erfasst werden, und welche unter das Naturschutzrecht fallen sollen. Es geht weiter um die Regelung der Jagdzeiten, um ein generelles Fütterungsverbot und die Wildschadensregulierung.
Nachstehend finden Sie die aktuellen Infos als pdf
- Entwurf des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg (JWMG) (2MB)
- Zusammenstellung der Eckpunkte der Jagdrechtsnovelle des MLR durch LJV (120 KB)
- erste Stellungnahme des LJV zum Entwurf (106 KB)
- Pressemitteilung Gemeindetag BW:
Landesjagdgesetz darf in Städten und Gemeinden nicht zu Verpachtungsschwierigkeiten führen
Gemeindetag sieht bei Zuteilung von neuen Aufgaben im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes einen klaren Auslöser für Konnexität
